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Fünf Jahre

Dieser Eintrag stammt von bruno Am 29.8.2011 @ 16:48 In Allgemein | 1 Kommentar

Angeklagter, sie behaupten also, die Anklagepunkte alle widerlegen zu können.“

  „Sehr wohl Euer Ehren, ich brauch aber etwas Zeit zum Nachdenken!“

 „Reichen Ihnen fünf Jahre dazu?“

 


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