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Wasseralarm

Dieser Eintrag stammt von bruno Am 8.1.2011 @ 17:41 In Allgemein | 1 Kommentar

Gestern um 23 Uhr fing es in unserer Gasheizung an unheimlich zu blubbern.  Mit Gas ist nicht zu spaßen. Als ich auf den Flur ging, waren Nachbarn dabei, die Feuerwehr anzurufen. Unter uns steht eine leere Wohnung zum Verkauf und dort war die Heizung bei halbleerem Wasserstand angegangen. Niemand mit Schlüssel zu erreichen. Erst kam die Polizei, denn die Feuerwehr darf nicht aufbrechen - ohne Protokoll.

Mir fiel die Story ein, wo ein Bauer in Russland meldet, dass er einen Erhängten abgenommen habe: ” Das ist nicht erlaubt! Erst muss die Polizei ein Protokoll aufnehmen!”  Als die Beamten auf dem Hof ankommen, strahlt das Bäuerchen. “Alles wieder in Ordnung, Herr Inspektor. Ich hab ihn wieder aufgehängt. Er zappelte wohl sehr, aber ich habe ihm klar gemacht, erst müsse ein Protokoll aufgenommen werden.”

Inzwischen war die Feuerwehr  dabei, das Sicherheitsschloss aufzubohren. Alles vergebens. Die gelernten Könner sitzen offenbar !  Endlich die Entscheidung: Leiter an den Balkon und Fenster einschlagen. Therme ausschalten und der Spuck war vorbei - nach 2 Stunden. Wenn es gebrannt hätte, wäre das etwas spät gewesen.  Aber im Protokoll war alles für die Hausverwaltung dokumentiert. Der Wohnungseigentümer, der es nicht gewagt hat, einem Nachbarn seinen Zweitschlüssel zu geben, wird ganz schön zur Kasse gebeten werden.


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